Rechtsanwalt David Geßner, LL.M.

Rechtsanwalt David Geßner LL.M. im Profil

Rechtsanwalt

David Geßner, LL.M. (IP)

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Master of Law (Medienrecht & IP)

Rechtsanwalt David Geßner ist Inhaber der Kanzlei Geßner Legal und leitet die Dezernate Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht). Als Fachanwalt betreut er seine Mandanten spezialisiert auf dem Gebiet des Medien- und Presserechts, im gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) sowie im Sportrecht und Arbeitsrecht.

Als Experte für Medienrecht und Persönlichkeitsrechte steht Rechtsanwalt Geßner den Medien regelmäßig auch für Interviews zur Verfügung. Alle Interviews finden Sie unter Presse.

Lesen Sie mehr zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Geßner auf unserer Homepage.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Seine Spezialisierung und langjährige Erfahrung im Bereich des Medienrechts und des Urheberrechts unterstreicht unter anderem auch der erworbene Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“. Träger dieses Fachanwaltstitels haben einen mehrmonatigen theoretischen Fachanwaltslehrgang mit entsprechenden Prüfungen absolviert und müssen zudem eine mehrjährige außergerichtliche und gerichtliche Praxiserfahrung nachweisen und durch eine Fallliste dokumentieren. Hierdurch wird die besondere Spezialisierung und Expertise des Fachanwalts insbesondere in den folgenden Bereichen sichergestellt:

  • Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung (Äußerungsrecht)
  • Urheber- und Urhebervertragsrecht
  • Verlagsrecht
  • Wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
  • Rundfunkrecht
  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Einen weiteren Schwerpunkt hat Rechtsanwalt Geßner auf den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz gelegt. Auch hier verfügt er über einen Fachanwaltstitel, welcher ihm nach entsprechendem Nachweis mehrjähriger praktischer Erfahrung sowie theoretischer Ausbildung verliehen wurde. Durch den Titel „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ wird die besondere Expertise in den folgenden Bereichen belegt:

  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Kartellrecht
  • Urheberrecht
  • Gebrauchsmuster- und Patentrecht

Master of Laws (LL.M.) für Medienrecht und Immaterialgüterrecht

Zur weiteren Spezialisierung hat Rechtsanwalt Geßner zudem ein zweijähriges Masterstudium im Bereich Medienrecht und Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht, Patenrecht, Wettbewerbsrecht) mit dem Abschluss Master of Laws für Medienrecht und Immaterialgüterrecht absolviert. Gegenstand seiner viermonatigen wissenschaftlichen Masterarbeit war das Thema „Ansprüche und deren Durchsetzung bei negativen Bewertungen im Internet“.

Werdegang

  • 2004 – 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam, mit dem universitären Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht sowie Marken- und Wettbewerbsrecht
  • 2010 Absolvierung des 1. juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • 2010 – 2012 Rechtsreferendariat am Kammergericht u.a. mit Station in einer spezialisierten Medienrechtskanzlei
  • 2012 Absolvierung des 2. juristisches Staatsexamen am GJPA Berlin-Brandenburg
  • 2012 – 2013 Rechtsanwalt in einer überörtlichen Medienrechtskanzlei
  • 2013 – 2015 Partner und Leiter der Dezernate Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz in einer mittelständischen Wirtschaftsrechtskanzlei
  • 2015 – 2023 Sozius der Kanzlei Behm Becker Geßner und Leiter der Dezernate Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz
  • 2018 Träger des Titels Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • 2018 Träger des Titels Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • 2016 – 2018 weitere Spezialisierung im Bereich Medienrecht und Immaterialgüterrecht durch Teilnahme am LL.M.-Studiengang Immaterialgüter- und Medienrecht an der HU Berlin – Abschluss LL.M. (Master of Laws)
  • 2020 – heute Mitglied des Fachausschusses NetzDG der FSM (freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V.)
  • 2023 – heute Inhaber und Gründer der Kanzlei Geßner Legal

VERÖFFENTLICHUNGEN

  • Persönlichkeitsrechtsverletzung durch negative 1-Sterne-Bewertung – Anmerkung zu LG Lübeck, Urteil vom 13.6.2018 – 9 O 59/17  in Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2019, 74)
  • Die Selbstöffnung im Presserecht, gemeinsam mit Marvin Schumacher in AfP (Zeitschrift für das gesamte Medienrecht – Archiv für Presserecht) 5/2020, S. 376-380
  • Der Künstlervertrag – Bedeutung und Funktion in der heutigen Zeit, gemeinsam mit Simon Fritsch, LL.M. in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2022, 32)

Schwerpunkte

Mitgliedschaften

  • AGEM (Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medienrecht im Deutschen Anwaltverein)
  • GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V.)
  • Berliner Anwaltverein e. V.
  • Deutscher Anwaltverein e. V.
  • Mitglied des Fachausschusses NetzDG der FSM (freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V.)

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Französisch


Titelbild: © Jakub Jirsák / AdobeStock
Portraitfoto: © Robert Recker

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt David Geßner

News

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Schönheits-OP: Vorher-Nachher-Werbung verboten

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 29.08.2024, (Az. 4UKI 2/24) entschieden, dass aus Gründen des Verbraucherschutzes Vorher-Nachher-Bilder nicht für das Bewerben von Schönheitsoperationen verwendet werden dürfen.

Interview mit RA David Geßner – TikTok-Trend

In einem kürzlich mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht geführten Interview, veröffentlicht unteranderem vom WDR, Tagesschau und 1 Live, hat unser Experte seine Einschätzungen zu einem aktuellen und besorgniserregenden TikTok-Trend gegeben.
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