Erfolg im einstweiligen Verfügungsverfahren nach Persönlichkeitsrechtsverletzung
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Meta konnten wir für unseren Mandanten einen Erfolg verzeichnen und Unterlassungsansprüche wegen massiver Persönlichkeitsrechtsverletzungen durchsetzen. Das Landgericht Frankfurt am Main (AZ.: 2-03 O 201/24) gab unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit Beschluss vom 16.05.2024 vollumfänglich statt und erließ antragsgemäß eine Unterlassungsverfügung gegen Meta.
Was war geschehen?
In einem Post auf der Website der Antragsgegnerin Facebook wurde ein Foto unseres Mandanten veröffentlicht. In diesem Post wurde er unter vollständiger Nennung seines Namens als Straftäter bezeichnet und an den öffentlichen Pranger gestellt. Dabei hatte unser Mandant keinerlei Straftaten begangen und es waren ihm weder Strafanzeige, noch ein Ermittlungsverfahren oder gar ein Urteil bekannt; vielmehr hatte er sich nichts zuschulden kommen lassen und keine Einträge im Führungszeugnis.
Wir forderten Meta unter Darlegung der Rechtsverletzungen zur Löschung auf. Doch auf Anfrage wurde die Löschung des Posts verweigert. Durch die Veröffentlichung wurde der Mandant in seinen Persönlichkeitsrechten gem. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG iVm. Art. 8 Abs. 1 EMRK verletzt und hatte einen Anspruch auf Unterlassung sowie Löschung der rechtsverletzenden Inhalte.
Wie entschied das Gericht?
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass unser Mandant einen Anspruch auf Löschung des Posts, also Bild und der dazugehörigen Äußerungen hatte, da diese Behauptungen unwahr und damit rechtswidrig sind. Der Beschluss beruhte auf dem Sachvortrag in der Antragsschrift nebst Anlagen und Art. 17 DS-GVO sowie §§ 3, 32, 91, 890, 935 ff. ZPO. Der Beschluss wurde Meta an seinem Sitz in Irland zugestellt. Ein aufwendiger Prozess, der notwendig ist, wenn die Gegenseite keinen Vertreter mit Sitz in Deutschland hat. Meta kann gegen die einstweilige Verfügung noch Widerspruch einlegen, auch wenn dieser angesichts der klaren Rechtslage aussichtslos wäre.
Fazit: Persönlichkeitsrechtsverletzungen können wirksam bekämpft werden
Durch den Beschluss wird Meta dazu verpflichtet, den entsprechenden Post zu löschen. Daran zeigt sich die Wichtigkeit des Persönlichkeitsrechtsschutzes und dass es sich lohnt, gegen rechtsverletzende Posts vorzugehen, insbesondere, da die Gefahr von Rufschädigungen mit der zunehmenden Digitalisierung nur steigt.
Ihre Anwälte für Persönlichkeitsrecht sind bundesweit tätig
Sie wurden in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und möchten sich etwa gegen die Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild oder gegen beleidigende Äußerungen, die Ihr Ehrgefühl verletzen, wehren, dann helfen Ihnen unsere Spezialisten für Persönlichkeitsrechte konsequent und effizient dabei, Ihre Rechte und Ansprüche zielführend durchzusetzen. Als Anwälte für Medienrecht sind wir auf den Umgang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen spezialisiert.