Was tun bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht?
Die Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist im Wirtschaftsverkehr weit verbreitet.
Mit der Abmahnung beanstanden Unternehmer ein wettbewerbswidriges Verhalten eines Konkurrenten, des Verletzers. Damit Ansprüche wie z.B. Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können, müssen der abmahnende Unternehmer und der abgemahnte Mitbewerber in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert ein konkretes Wettbewerbsverhältnis wie folgt:
„Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht nicht nur dann, wenn zwei Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen suchen. Es besteht vielmehr auch dann, wenn zwischen den Vorteilen, die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann.“