Anwalt für IT- und Domainrecht

Als Anwälte für IT- Recht und Domainrecht in Berlin und als Anwälte für IT- Recht und Domainrecht in Hamburg beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen in den Bereichen Domainrecht, Lizenzvertragsrecht und Internetrecht.

Hierbei sind wir insbesondere auf den Bereich der Vertragsgestaltung hinsichtlich der Einräumung von Lizenzen/Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten wie Patenten, Gebrauchsmustern und Marken spezialisiert. Hierbei sind eine Vielzahl von Einzelheiten zu beachten, welche erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für die Vertragsparteien haben können.

Meine Leistungen als Anwalt für IT- Und Domainrecht

  • Prüfung der Zulässigkeit von Domainregistrierungen
  • gezieltes Vorgehen gegen rechtsverletzende Domainregistrierungen
  • Vorgehen gegen Domaingrabbing
  • Überprüfung Ihres Internetauftritts auf Rechtssicherheit und mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter
  • Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen sowie Führen von Vertragsverhandlungen
  • Überprüfung Ihres Onlineshops
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Außergerichtliche (Abmahnung) und gerichtliche Durchsetzung (einstweilige Verfügung, Klageverfahren) von Ansprüchen bei Schutzrechtsverletzungen und der Verletzung von Pflichten aus einem Lizenzvertrag

Was ist das IT- und Domainrecht?

Das Internet mit seinen vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten gewinnt insbesondere für Unternehmen an immer größerer Bedeutung. Es gibt kaum noch ein Unternehmen, welches zur Vermarktung seiner Dienstleistungen und Produkte nicht die Möglichkeit des Internets als Werbeplattform nutzt, um sich im Wettbewerb erfolgreich gegen die Konkurrenz durchzusetzen und möglichst viele potentielle Kunden zu erreichen. Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang eine eigene Internetpräsenz/Website, welche das Unternehmen und seine Leistungen vorstellt. Längst werden Leistungen zu einem großen Teil über das Internet angeboten. Verkäufer vertreiben ihre Waren in Onlineshops auf ihrer eigenen Website und/oder Verkaufsplattformen wie Ebay oder Amazon.

Doch die Nutzung des Internet birgt eine Menge rechtlicher Risiken und Unsicherheiten. Bekanntermaßen ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Hier kommt das Internet- und Domainrecht ins Spiel, welches kein eigenes abgrenzbares Rechtsgebiet darstellt, sondern verschiedenste Rechtsgebiete tangiert und miteinander vereint. So gibt es Bezüge zum Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, aber auch zum allgemeinen Zivilrecht, ferner zum Medien- und Medienstrafrecht.

Domains können Markenrechte verletzen

Um als Privatperson oder als Unternehmen eine Website betreiben zu können, benötigt man eine Domainadresse. Zu beachten ist, dass eine Domainadresse nur einmal vergeben werden kann, sodass sich ein Unternehmen diese sichern muss, solange sie noch nicht vergriffen ist. Da eine Domainadresse und die darin enthaltene Bezeichnung oft entscheidend dafür ist, wie viele Internetnutzer und somit auch potentielle Kunden auf die Website zugreifen, da Kunden meist nach bestimmten Begriffen suchen, sollte die Wahl der Domain als Aushängeschild des Unternehmens gut überlegt sein. Des Weiteren sollten vor der Auswahl und Registrierung einer freien Domain recherchiert werden, ob die Domain mit Schutzrechten wie Marken- und Kennzeichenrechten verletzt. So können Marken- und Kennzeichenrechte eines Unternehmens mit Namensrechten Dritter kollidieren. Zu Streitigkeiten kommt es aber auch, wenn prioritätsältere Marken- und Kennzeichenrechte Dritter durch die Registrierung einer Domain missachtet werden. Da ein Laie in den meisten Fällen nicht erkennen wird, ob eine von ihm gewählte Domain Schutzrechte Dritter verletzt, sollte unbedingt rechtliche Hilfe durch einen auf das Domainrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch genommen werden, um kostspielige Abmahnungen und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Rechtssichere Webseiten: Wie Sie Abmahnungen vermeiden

Aber auch die eigene Website oder ein Online-Shop sollten nicht ohne rechtliche Absicherung betrieben werden, da gerade hier eine Vielzahl von Fallstricken lauert. So ist z.B. bei Fernabsatzverträgen im Internet auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu achten. Internetpräsenzen müssen zudem über ein vollständiges Impressum sowie eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung verfügen. Verstöße werden tagtäglich kostenpflichtig durch Mitbewerber und Verbraucher- und Interessenverbände kostenpflichtig abgemahnt. Betreiber von Online-Shops müssen ferner unbedingt auf die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften, welche meist für den Laien unüberschaubar sind, achten. Neben einfachen Verstößen gegen die Pflicht zur Widerrufsbelehrung, zum Bereithalten eines richtigen Impressums sowie einer Datenschutzerklärung kommen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung oder das Heilmittelwerbegesetz in Betracht. Wichtig ist es hierbei im Falle einer Abmahnung, nicht ohne vorherige Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für IT-Recht die verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. Gerade im Wettbewerbsrecht kann dies schnell zu existenzbedrohenden Vertragsstrafen führen.

Ihre Anwälte für IT- und Domainrecht in Berlin und Ihre Anwälte für IT- und Domainrecht in Hamburg

Sie haben Fragen zur Übertragung von Nutzungsrechten/Lizenzen, möchten eine Domain registrieren und sich vorab rechtlich absichern, ob Rechte Dritter verletzt werden können? Oder möchten Sie Rechte gegen einen Domaininhaber, welcher Ihre Markenrechte verletzt, geltend machen? Als Anwälte für IT- und Domainrecht in Berlin und als Anwälte für IT- und Domainrecht in Hamburg sind wir bundesweit für Sie tätig. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!


Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Titelbild: © MH / AdobeStock
Beitragsbild: © metamorworks/Adobe Stock

Aktuelle Beiträge zum IT- und Domainrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt David Geßner

News

Prozesserfolg für Rabbiner Walter Homolka gegen Zentralrat der Juden vor dem Berliner Kammergericht

Der Zentralrat der Juden beauftragte mit Diskreditierungsabsicht ein Parteigutachten und scheitert nun weit überwiegend mit seiner Berufung vor dem Kammergericht. Der Zentralrat darf auch weiterhin zahlreiche rechtswidrige Verdachtsäußerungen über unseren Mandanten nicht mehr verbreiten. Der Pressesenat des Kammergerichts spricht von einem erheblichen Eingriff des Zentralrats in das Persönlichkeitsrecht Homolkas.

Schönheits-OP: Vorher-Nachher-Werbung verboten

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 29.08.2024, (Az. 4UKI 2/24) entschieden, dass aus Gründen des Verbraucherschutzes Vorher-Nachher-Bilder nicht für das Bewerben von Schönheitsoperationen verwendet werden dürfen.
Chat Icon
Logo

Guten Tag,

Wir stehen Ihnen gerne bei allen rechtlichen Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit für Unterstützung. Nutzen Sie unseren Wegweiser für eine vereinfachte Navigation.

Kostenlose Ersteinschätzung Kostenlose Ersteinschätzung
Beratungsgespräch buchen Beratungsgespräch buchen
Kontakt Kontakt
Schnellhilfe Schnellhilfe
Rechtsgebiete Rechtsgebiete
In den Medien In den Medien