Als Anwälte für Markenanmeldung zeigen wir Ihnen, wie Sie effizient und nach vorheriger Recherche Ihre Marke anmelden und schützen.
Eine originelle Markenkreation als Identifikationsmittel für Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens kann einem Produkt zu beachtlichem Erfolg verhelfen, da eine eingetragene Marke Unterscheidungskraft in Bezug auf die eigenen Produkte gegenüber denen der Wettbewerber entfaltet. Zudem hat sie Schutz- und Abschreckungscharakter gegenüber Produktpiraterie.
Möglichkeiten der Markenanmeldung
Nach Wahl und Konzeption einer passenden Marke und Markenform kann die geplante Marke durch entsprechende Eintragung sowohl als deutsche Marke auf nationaler Ebene beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder als international registrierte Marke (IR- Marke) auf internationaler Ebene geschützt werden. Welche Form der Eintragung vom Anmelder gewählt wird, ist abhängig davon, welche wirtschaftlichen Interessen dieser verfolgt und wie groß der Aktionsradius ist. So kann für ein Unternehmen, welches überwiegend in Deutschland tätig ist, die Eintragung einer deutschen Marke vorteilhaft sein.
Eine Gemeinschaftsmarke bietet zwar Schutz in der gesamten EU, ist jedoch kostenintensiver und möglicherweise eher angreifbar. Möchte das Unternehmen später expandieren, kann es auf der Basis einer deutschen Marke im Wege einer internationalen Registrierung Schutz in weiteren Ländern erlangen.
Markenanmeldung durch fachkundigen Rechtsanwalt
Ohne eine Markenanmeldung besteht die Gefahr, dass die eigene Marke von anderen kopiert wird, ohne etwas gegen die Nachahmung unternehmen zu können. Wer sich hier mit Markenrecht nicht auskennt, sollte sich einen erfahrenen Anwalt für Markenrecht zu Rate ziehen, denn schon ein Formmangel oder das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse können zur Unwirksamkeit der Markenanmeldung führen.
Meine Leistungen als Rechtsanwalt für Markenanmeldung
Unsere Anwälte prüfen mittels einer sogenannten Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche, ob die begehrte Marke bereits existiert. Zudem prüfen wir, ob der Eintragung der Marke absolute Schutzhindernisse entgegenstehen und übernehmen für Sie die Anmeldung Ihrer Marke. Dazu gehört insbesondere das Erstellen eines passgenauen Waren-und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Korrespondenz mit dem Markenamt.
Sie planen die Anmeldung einer Marke und benötigen rechtliche Unterstützung, insbesondere bei der Erstellung eines passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses? Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns gerne.
Unsere weiteren Leistungen als Anwalt für Markenrecht
Titelbild: © Maksim Kabakou / AdobeStock
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