LG Düsseldorf zu Titelschutz des Bestsellers „die Wanderhure“
Das Landgericht Düsseldorf entschied durch Urteil vom 27.03.2014 (Az.: 37 O 6/14), dass das Buch des Kabarettisten Julius Fischer „Die schönsten Wege der Wanderhure“ nicht mehr unter dem genannten Titel verkauft werden darf. Der Kurzgeschichtenband wird durch den Verlag Voland & Quist vertrieben. Der Titel ist angelehnt an die Buchreihe „ Die Wanderhure“, welche zu einem Bestseller avancierte. Der Verlag Droemer Knaur, sah sich in seinen Rechten verletzt und begehrte auf gerichtlichem Wege Unterlassung des Buchverkaufes unter dem verwechslungsfähigen Titel. Er begründet dies damit, dass durch den Vertrieb des Buches unter ähnlichem Titel der Anschein erweckt werde, als handele es sich um eine lizenzierte Produktion. Der Verlag wolle dadurch unzulässig von dem Erfolg des Bestsellers profitieren. Der Verlag Voland & Quist berief sich seinerseits auf die Satirefreiheit als Ausprägung der Kunst und trug vor, es handele sich dabei um eine ironische Abwandlung des bekannten Titels „ Die Wanderhure“, welche von dem Grundrecht der Kunstfreiheit gedeckt sei. Das Landgericht jedoch urteilte zugunsten des Verlags Droemer Knaur und stellte sich auf den Standpunkt, dass durch den Vertrieb des Buches Titelschutzrechte der Klägerin verletzt würden. Der beanstandete Titel lasse nicht auf Satire schließen. Der beklagte Verlag wurde verurteilt, den Vertrieb des Buches unter dem beanstandeten Titel einzustellen. Dafür wurde ihm eine Frist bis Ende September gesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da dem Verlag noch das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung steht.
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