TikTok-Trend: Sprachnachrichten von Ex-Partnern leaken
Rechtsanwalt David Geßner hat als Experte für Medienrecht dem WDR Fragen zum Thema „Verbreiten von Sprachnachrichten auf TikTok“ beantwortet. Statements ab Minute 12.
Humor hat keine Grenzen! Oder doch? - Worüber darf man noch lachen?
Am ZDF Format „13 Fragen“ habe ich als Fachanwalt und Experte für Medienrecht und Urheberrecht teilgenommen und zusammen mit den anderen Gästen über die Frage diskutiert: „Worüber darf man noch lachen?“
Kommentar für den MDR zum Thema „Warum viele Unternehmen Ihre Kunden duzen“
Dem MDR Format „MDR Aktuell – Das Nachrichtenradio“ habe ich als Fachanwalt für Medienrecht und Urheberrecht einen Kommentar zum Thema „Unternehmenskommunikation – Warum viele Unternehmen Ihre Kunden duzen“ gegeben.
Kommentar für den MDR zum Thema „Künstliche Intelligenz: Macht Sie Musiker überflüssig“
Dem MDR Format „Umschau“ habe ich als Fachanwalt für Medienrecht und Urheberrecht einen Kommentar zum Thema „Künstliche Intelligenz: Macht sie Musiker überflüssig?“ gegeben.
Interview für den rbb zum Thema „Vernichten von Flyern der AfD – Von der Kunstfreiheit gedeckt?“
Dem rbb habe ich als Fachanwalt für Medienrecht ein Interview zum Thema „Vernichtung von Flyern der AfD – Kunstfreiheit?“ gegeben. Hierbei habe ich die rechtlichen Probleme in diesem Fall versucht zu umreißen.
Interview vom 22.2.2019 zu „Erpressung mit negativen Bewertungen“
Interview für den Sender „Sat1“ zum Thema Erpressung mit negativen Bewertungen. Hintergrund sind vermehrte Fälle von Erpressungsversuchen an Unternehmern, welche Gelder an die Erpresser überweisen sollen, um rufschädigende Bewertungen zu vermeiden.
Interview vom 30. April 2021 zum Thema Kinderfotos im Netz
Interview zum Thema Kinderfotos im Netz für das Medienmagazin Zapp (NDR). Als Fachanwalt für Medienrecht und Experte für Persönlichkeitsrechte habe ich über das Recht am eigenen Bild von Kindern und die Gefahren der Verbreitung von Kinderfotos aufgeklärt.
Interview vom 22.2.2019 zu „Erpressung mit negativen Bewertungen“
Interview für den Sender „Sat1“ zum Thema Erpressung mit negativen Bewertungen. Hintergrund sind vermehrte Fälle von Erpressungsversuchen an Unternehmern, welche Gelder an die Erpresser überweisen sollen, um rufschädigende Bewertungen zu vermeiden. Als Experte für negative Bewertungen habe ich die rechtlichen Zusammenhänge erläutert.
Interview vom 21.8.2018 zu „Persönlichkeitsrechten von gefilmten Polizisten“
Interview für den Sender „ProSieben“ zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen von Polizisten, welche immer öfter mittels Handykamera bei Einsätzen provokativ gefilmt werden. In vielen Fällen stellen derartige Aufnahmen und anschließende Verbreitungen im Internet Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Polizisten dar.
Interview vom 9.11.2017 zur Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet
Interview für den Sender „ProSieben“ zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet. Hintergrund ist das vermehrte Veröffentlichen von Kinderfotos in sozialen Netzwerken. Ich habe die rechtlichen Zusammenhänge um die Frage des Rechts am eigenen Bild der abgebildeten Kinder erläutert.
Interviews vom 15. bis 18. April 2016 zu Böhmermann vs. Erdogan
Live-Interviews für den Sender „N24“ zum Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann, welches Persönlichkeitsrechte des türkischen Staatspräsidenten Erdogan beeinträchtigte. Als Medienrechtsexperte habe ich mich zur Kollision zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten umfassend geäußert.
Live-Interview vom 11.4.2016 zum Fall Böhmermann vs. Erdogan
Interview bei N24 zum Thema Persönlichkeitsrechte, insbesondere zur Abwägung zwischen Kunst- und Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei Satire (hier Schmähgedicht von Jan Böhmermann). Der türkische Staatspräsident hat Strafanzeige gegen Böhmermann wegen Beleidigung gestellt und Unterlassung verlangt.
Interview vom 17.12.2015 zum Thema „Jameda-Bewertungen“
Interview für den Sender „N24“ zum Thema negative Bewertungen auf der Ärzte-Bewertungsplattform „Jameda“. Hintergrund war die Frage, ob gefordert werden sollte, dass Bewertende mit ihrem Klarnamen bewerten. Ich habe mich für eine Klarnamenspflicht ausgesprochen und die Gründe hierfür erläutert.