Supermarktkette Real verletzt Markenrechte des DFB durch Verwendung des Adler-Symbols auf Fan-Artikeln
Das LG München hat entschieden, dass die Verwendung des Adler-Symbols durch Real beim Verkauf von Fan-Artikeln die Markenrechte des Deutschen Fußballbundes verletzt. Der DFB, welcher sich den bekannten Adler als Marke schützen ließ, nahm Real auf Unterlassung der Nutzung des Adler-Symbols in Anspruch, da dieses eine bildliche Ähnlichkeit zum geschützten Adler aufweise, sodass eine Markenrechtsverletzung vorliege. Aufgrund des gegebenen Eilbedürfnisses an einer Unterlassung beantragte der DFB zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem LG München I. Dem Antrag wurde schließlich stattgegeben. Das Gericht ging von einer Markenrechtsverletzung aus. Nachdem Real gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegte, bestätigte das LG München mit Urteil vom 07.08.2014 (Az. 11 HKO O 10510/14) den Inhalt der einstweiligen Verfügung.