Ritter Sport verzichtet auf Schadensersatzansprüche gegen Stiftung Warentest
Ritter Sport, der allseits bekannte Hersteller der beliebten Schokolade, gab bekannt, dass er auf die Geltendmachung im Raume stehender Schadensersatzforderungen gegen Stiftung Warentest verzichten wolle. Dies wurde gegenüber dem Tagesspiegel verkündet. Grund für mögliche Schadensersatzforderungen von Rittersport sind zu Unrecht von Stiftung Warentest gemachte Vorwürfe, Rittersport würde sich durch die angeblich irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas wettbewerbswidrig verhalten. Stiftung Warentest wurde im September 2014 verurteilt, es zu unterlassen, Rittersport in ihrem Schokoladentest der irreführenden Werbung zu bezichtigen.
Grund für den geführten Rechtsstreit war eine schlechte Bewertung durch die Stiftung Warentest welche behauptete, Rittersport verwende das Aroma Piperonal. Die Prüfer der Ritter-Sport-Tafel hatten der Vollmilch-Nuss-Schokolade die Note fünf gegeben, weil die Schokoladensorte das angeblich enthaltene, künstlich hergestellte Aroma Piperonal enthalte.
Rittersport ließ diese imageschädigende Behauptung nicht auf sich sitzen und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Stiftung Warentest, gerichtet auf die sofortige Unterlassung der Behauptung. Offen blieb zwar, ob das Aroma tatsächlich künstlich oder aber natürlich hergestellt wurde. Viel wichtiger war es für den Schokoladenriesen jedoch, die Feststellung zu erreichen, dass seine Produktangaben nicht irreführend und somit nicht wettbewerbswidrig sind. Aufgrund des mit dem Rechtsstreit einhergehenden Imageschadens hätte Ritter Sport grundsätzlich die Möglichkeit Schadensersatzansprüche in beträchtlicher Höhe geltend zu machen. Auf solche wird nunmehr verzichtet, was das angegriffene Image möglicherweise wieder etwas aufbessern wird.