Wie geht man am effektivsten gegen negative Bewertungen vor?
Ein Beitrag zu negativen Bewertungen von RA David Geßner, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Verletzungen von Rechten wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht finden vermehrt auch in Bewertungsportalen statt. Für nahezu jede Branche existieren Bewertungsportale, auf denen Interessenten von Dienstleistungen und Waren nach qualitativ hochwertigen Leistungen recherchieren können. Zu nennen sind Bewertungsportale wie Jameda, HolidayCheck.de, anwalt.de, Fahrerbewertung.de, Tripadvisor, Trustpilot oder Kununu Im Wettbewerb der Unternehmen um Kunden spielen Bewertungsportale eine immens wichtige Rolle. Da positive Bewertungen im Internet entscheidend zum Erfolg und zur Beliebtheit eines Unternehmens beitragen, insbesondere weil das Google-Ranking durch Bewertungen spürbar verbessert wird, nutzen viele Unternehmen Bewertungsportale missbräuchlich, um ihre Position im Wettbewerb zu stärken. Dies geschieht etwa durch falsche Positivbewertungen in Bezug auf die Dienstleistungen des eigenen Unternehmens. Zudem kommt es vermehrt zu missbräuchlich abgegebenen falschen Negativbewertungen bezüglich der Dienstleistungen und Waren der Konkurrenz, um deren Ruf zu schädigen und die eigene Position am Markt zu verbessern. Abgesehen davon, dass dies wettbewerbswidrig ist, wird durch falsche Negativbewertungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt.
Welche Ansprüche hat der Bewertete gegen den Bewertenden und/oder gegen den Portalbetreiber?
Ist erstmal eine negative Bewertung im Raume, stellt sich für den betroffenen Unternehmer die Frage, wie er die unliebsame Bewertung entfernen lassen kann. Schließlich steht der gute Ruf des Unternehmens und die berufliche Existenz auf dem Spiel, wenn die eigenen Produkte und Dienstleistungen durch unwahre und verunglimpfende Äußerungen in ein schlechtes Licht gerückt werden. Hier ist die den meisten Fällen Zeit auch Geld, denn je länger die Bewertung im Internet auffindbar ist, desto mehr potentielle Kunden und Geschäftspartner lesen diese Bewertung.
Doch gegen wen richten sich Ihre Ansprüche und welche Ansprüche haben Sie im Einzelnen gegen den Bewertenden oder den Betreiber des Bewertungsportals? Eine Antwort auf diese Fragen erhalten Sie hier in ausführlicher Form.
Wie wir Ihnen als Anwälte für Medienrecht helfen
Wir sind auf das Medienrecht und dabei insbesondere auf Rechtsverletzungen durch Bewertungen im Internet spezialisiert. Mit unserer umfangreichen Erfahrung im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Bewertungsportalen helfen wir Ihnen, in Ihrem individuellen Fall eine effektive Lösung herbeizuführen und rechtsverletzende Bewertungen zur Löschung zu bringen. Der Schutz Ihrer Reputation ist unser Auftrag.
Ihre Vorteile durch unsere Tätigkeit als Medienanwälte:
- Fachanwälte für Medienrecht
- schnelle Bearbeitung Ihres Falles
- umfangreiches Spezialwissen
- ergebnisorientierte und effiziente Vorgehensweise
- In Dringlichkeitsfällen auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar
Wurden auch Sie durch eine negative und/oder unwahre Bewertung in Ihren Rechten verletzt oder wird Ihnen als Bewertenden oder Portalbetreiber zu unrecht vorgeworfen, Rechte Dritter verletzt zu haben? Dann kontaktieren Sie uns gern. Wir vertreten Sie bundesweit.