Urheberrechtsverletzung wegen Nutzung von Musik in Reels und Storys auf Instagram
Instagram ist in den vergangenen Jahren insbesondere bei der jüngeren Generation zu einer der wichtigsten Social-Media-Plattformen geworden. Nutzt der Großteil der User Instagram für den privaten Gebrauch, nimmt der kommerzielle Gebrauch sowohl von Einzelpersonen, die als Influencer Karriere machen und Unternehmen, die über Instagram werben, stetig zu. Besonders beliebt sind dabei Storys und Instagram-Reels. Dabei können die Nutzer in kurzen Videos ihre Erlebnisse teilen oder in Kontakt mit den Followern treten. Es bietet sich dabei an, diese Videos künstlerisch oder begleitend mit der zum Beitrag stimmigen Musik zu untermalen.
In diesem Punkt gilt es jedoch Acht zu geben – Die Frage stellt sich nämlich, inwiefern die Nutzung von Musik erlaubt ist und wann eine Nutzung in den Konflikt mit dem Urheberrecht gerät.
Bedeutung der Instagram Musik-Richtlinie für die Nutzer:
Einen Anhaltspunkt für die Orientierung zu den Nutzungsmöglichkeiten bietet die Musikrichtline von Instagram-Konzern Meta. Darin heißt es, dass der Nutzer allein verantwortlich für die geposteten Inhalte ist. Das gilt auch für jegliche in dem jeweiligen Inhalt präsentierte Musik. Kein Teil in den Nutzungsbedingungen des Meta Konzerns stellt irgendeine Genehmigung hinsichtlich der Nutzung von Musik dar.
Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, außer die entsprechenden Lizenzen sind eingeholt worden.
Dem Grundsatz nach stellt die Musik-Richtlinie klar, dass ohne eingeholte Lizenz keine Nutzung der Musik erfolgen darf. Musikstücke sind urheberrechtlich geschützte Werke. Diese dürfen nur mit der entsprechenden Zustimmung des Rechteinhabers genutzt werden.
Da der gewöhnliche private Nutzer jedoch selten Lizenzen erwirbt, stellt Instagram seinen Nutzern eine lizenzierte Musikbibliothek zur freien Verfügung. Instagram spricht dabei von der Musik als „wirkungsvolles Tool, um die Bildung von Communitys zu fördern“ und möchte aufgrund dessen die Möglichkeit einer „musikalischen Ausdrucksmöglichkeit“ durch diese lizenzierte Musikbibliothek schaffen. Die Erlaubnis der Nutzung für die dortigen Musikwerke beschränkt sich allerdings lediglich auf einen privaten und nicht-kommerziellen Zweck. Für eine gewerbliche und nicht-private Nutzung hat Instagram keine Vereinbarungen mit den Rechteinhabern getroffen.
Privater und nicht-kommerzieller Nutzer:
Diese Musikbibliothek und die Musik-Richtlinie beseitigen für private und nicht-kommerzielle Nutzer Unklarheiten und schaffen Rechtssicherheit – nutzen sie die Musik aus der Musikbibliothek, so können die Nutzer ohne Bedenken diese Musik für die Beiträge verwenden. Die Lizenzen sind von Instagram zu eben diesen Zwecken mit den Rechteinhabern abgeklärt.
Ist die gewünschte Musik hingegen nicht in der Sammlung und hat der Nutzer nicht eigenständig die Lizenzierung geklärt, begeht er eine Urheberrechtsverletzung.
Gewerblicher und nicht privater Nutzer:
Für den gewerblichen und nicht privaten Nutzer bedeutet diese Richtlinie keine Veränderung. Weiterhin gilt, dass nur dann Musik verwendet werden darf, wenn dafür eine Nutzungsberechtigung besteht. Von der zur Verfügung gestellten lizenzierten Musikbibliothek darf kein Gebrauch gemacht werden – darauf weist Instagram explizit in den Nutzungsbedingungen für Musik hin.
Gänzlich verzichten müssen die nicht-privaten und kommerziellem Accounts nicht auf die Nutzung von Musik. Meta selbst bietet den Accounts, die nicht auf die lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, die Sound Collection von Facebook an. Dort sind über 9.000 lizenzfreie Songs und Sounds für die freie Benutzung bereitgestellt. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass diese Musik dann auch nur auf den Plattformen des Meta-Konzern genutzt werden dürfen. Ein Hochladen desselben Videos mit der Musikuntermalung auf Meta-fremden Plattformen wie TikTok oder Twitter sind davon nicht gedeckt.
Wann liegt eine gewerbliche und nicht private Nutzung vor?
Eine trennscharfe Abgrenzung zwischen privatem und nicht-kommerziellem Gebrauch und einem öffentlichen und gewerblichen Gebrauch ist nicht klar definierbar. Es ist vielmehr auf den Gesamteindruck des Accounts zu achten, um festzustellen, ob es sich noch um private Zwecke handelt, oder die Schwelle zum gewerblichen Zweck überschreitet.
Jedenfalls ist immer dann ein gewerblicher Zweck anzunehmen, wenn ein Unternehmen seinen Instagram-Auftritt nutzt, um seine Produkte und/oder Dienstleistungen für die Akquise eines neuen Kundenstamms zu bewerben. Dabei spielt die Größe des Unternehmens keine Rolle. Der gewerbliche Zweck ist zweifelsohne bei einem DAX – Unternehmen gegeben, aber auch bei einem familienbetriebenen Handwerksunternehmen oder Friseursalon zu Werbezwecken.
Ebenso kann dann eine private Nutzung nicht mehr angenommen werden, wenn der Kreis der Follower nicht mehr bloß die Freunde und Verwandte umfasst, sondern viele unbekannte Nutzer anzieht und an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet ist.
Letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an und wie der Account faktisch genutzt wird – dabei ist immer der Primärzweck entscheidend. Eine grundsätzliche Aussage mit festen und verbindlichen Grenzen kann allerdings nicht getroffen werden.
Beschränken sich die Beiträge auf das Posten von privaten Erinnerungen oder gemeinsamen Momenten mit den Freunden und der Familie und soll auch primär dieser Personenkreis im Wege eines freundschaftlichen Austauschs erreicht werden, ist von einer privaten Nutzung auszugehen. Richten sich die Beiträge hingegen an einen unbestimmten Personenkreis, gilt es Vorsicht walten zu lassen. Es besteht dort bereits die Gefahr nicht mehr als privater Nutzer angesehen zu werden.
Das ist insbesondere bei Influencern relevant, posten sie sowohl gewerbliche Beiträge in Form von Werbung oder Kooperationen als auch private Einblicke in ihren Alltag.
Da die Inhalte hierbei allerdings meist an einen unbestimmten Personenkreis gerichtet sind und die Posts über die privaten Einblicke meist ebenso der Person in der Funktion als Influencer zugutekommen, posten die Influencer auch dann nicht privat, wenn zwischen den Kooperationspost auch ein Alltagspost erscheint. Es ist zu verstehen, dass ein Influencer auch mit Posts, die nicht unmittelbar einen Gewinn bringen, durch Likes und Follower an Reichweite dazugewinnen, wodurch ein mittelbarer Nutzen auch in Beiträgen, die primär das Privatleben abbilden, liegt.
Durch diesen unbestimmten Empfängerkreis und den gewerblichen Absichten eines Influencers, wird dem gesamten Account eine geschäftliche Wendung gegeben, sodass diese nicht als private Accounts im Sinne der Musikrichtline von Instagram angesehen werden können und somit nicht auf die lizenzierte Musikbibliothek für Reels und Storys zurückgreifen dürfen. Wichtig zu wissen ist es auch, dass letztlich nicht Instagram bzw. Meta entscheidet, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sondern ein Gericht, wenn ein Rechteinhaber der Meinung ist, dass ein nicht privater Zweck vorliegt und deshalb den Nutzer vor Gericht bringt.
Auch für den Fall, dass ein Influencer keinerlei Werbeposts verfasst hat und keinen sonstigen gewerblichen Zweck mit dem Account verfolgt, ist das Teilen von Beiträgen an die breite Öffentlichkeit und einen unbestimmten Personenkreis als ein nicht mehr bloß privater Zweck einzuschätzen.
Die Einstufung als nicht privater Nutzer genügt dabei bereits, um die Zulässigkeit der Musiknutzung der von Instagram zur Verfügung gestellten Musikbibliothek zu verneinen. Ob eine zusätzliche gewerbliche Nutzung vorliegt, ist folglich nicht mehr relevant.
Überprüfung der Beiträge
Die Abgrenzung, wann eine Nutzung der Musik erfolgen kann, ist dementsprechend nicht pauschal festzuhalten. Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an.
Seid ihr unsicher, ob ihr die Musik in eurer Story oder im Reel verwenden dürft, dann wendet euch gerne an unsere Kanzlei. Wir können euch eine fachgerechte Einschätzung bieten, ob ihr für eure Posts die richtigen Lizenzen erworben habt und inwiefern ihr die Musikbibliothek von Instagram für die eigenen Posts nutzen könnt.
Unsere FachanwältInnen für Urheberrecht und Medienrecht beraten und vertreten euch bundesweit.
Welche Folgen gibt es bei der unberechtigten Nutzung geschützter Musik?
Wer urheberrechtlich geschützte Musik ohne Einwilligung des Rechteinhabers auf seinem Instagram-Account nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.
Diese Urheberrechtsverletzung kann vom jeweiligen Rechteinhaber gemäß § 97a UrhG abgemahnt werden. Eine Abmahnung hat zum Gegenstand, dass sich der Abgemahnte durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die Rechtsverletzung zu unterlassen. Strafbewehrt heißt dabei, dass bei Nichteinhaltung der Unterlassungserklärung der Abgemahnte zur Zahlung der in der Unterlassungserklärung vereinbarten Vertragsstrafe verpflichtet ist. Diese fällt in der Höhe sehr empfindlich aus, da sie gerade die Wiederholungsgefahr einer erneuten Rechtsverletzung ausräumen soll.
Zusätzlich entstehen dem Abgemahnten folgende Kosten, die sich aus zwei Kostenpunkten zusammensetzen – dem Schadensersatzanspruch und der Erstattung der Rechtsverfolgungskosten, also der Anwaltskosten, die der Rechteinhaber vorab zahlen musste, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Der Schadensersatzanspruch stellt dabei den Ersatz für die rechtswidrige Nutzung des Musikwerks dar. Wie hoch der Schadensersatzanspruch ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Maßgeblich kann sein, ob und wieviel Gewinn der Verletzer mit dem durch Musik untermalten Post gemacht hat.
Regelmäßig wird der Schadensersatzanspruch allerdings durch die sogenannte Lizenzanalogie berechnet. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass der Rechtsverletzer nicht bessergestellt werden dürfe als ein redlicher Lizenznehmer. Um das zu gewährleisten, beläuft sich der Schadensersatz auf den Betrag, der für eine rechtmäßige Lizenz hätte entrichtet werden müssen. Also in Höhe der angemessenen Vergütung an den Rechteinhaber, wenn die Erlaubnis zur Nutzung eingeholt worden wäre. Dabei sind die Gesamtumstände zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Reichweite, die mit einem Post einhergeht, insbesondere, ob sich der Post auch an internationale Follower richtet. Orientiert wird sich dabei beispielsweise an den Erfahrungswerten des DMV, wobei Gerichte diese eher zurückhaltend für die Bemessung des Schadensersatzes heranziehen.
Die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen sich nach dem entsprechenden Streitwert. Der Streitwert ist der Wert des Streitgegenstands. Dieser wird bei gerichtlichen Verhandlungen von den Gerichten geschätzt und individuell bestimmt. Dabei ist für die Ermittlung des Streitwertes gängig, die Verdopplung des Lizenzschadens heranzuziehen.
Wie reagiert man richtig auf die Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik auf Instagram?
Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren. Eine Abmahnung zu erhalten ist zwar etwas Beunruhigendes und nicht alltäglich, es gibt allerdings keinen Grund zur Panik.
In keinem Fall solltet ihr die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen und auch keine voreiligen Zahlungen an den Abmahnenden leisten. Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wird ein Unterwerfungsvertrag geschlossen. Dieser wirkt dann direkt gegen den Abgemahnten. Bei Abmahnungen gilt der Grundsatz „in der Ruhe liegt die Kraft“.
Ebenso wenig solltet ihr die Gegenseite eigenständig kontaktieren. Dabei lauft ihr nämlich Gefahr, dass ihr unbewusst relevante Informationen, die für euch von Nachteil sein könnten, preisgebt. Dadurch können eure Verteidigungschancen gemindert werden.
Zwar gilt der Grundsatz, Ruhe bewahren, allerdings kann eine Abmahnung auch nicht ausgesessen werden. Beachtet also die gesetzten Fristen. Werden die Fristen nicht eingehalten, können unnötige Extrakosten entstehen, beispielsweise wenn die Gegenseite dann eine einstweilige Verfügung beantragt oder Klage einreicht.
Da es sich beim Urheberrecht um ein kompliziertes Spezialgebiet handelt, solltet ihr dringend zeitnah einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die Abmahnung prüfen und das weitere Vorgehen mit einer entsprechenden passenden Strategie mit euch besprechen.
Wie wir bei einer Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf Instagram helfen
Wenn ihr uns mit der Wahrnehmung eurer rechtlichen Interessen beauftragt, übernehmen wir eure interessensgerechte, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie für euch. Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, wobei es immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen vollständig abwehren, in anderen Fällen zumindest reduzieren. Ich erörtere ausführlich mit euch, welche Möglichkeiten der Verteidigung und Argumentation es gibt.
Gegenstand einer Vertretung durch unsere spezialisierte Kanzlei für Medien- und Urheberrecht ist zunächst die eingehende Überprüfung der an euch adressierten Abmahnung auf die euch vorgeworfenen Rechtsverstöße. Keinesfalls solltet ihr euch von den Abmahnungen der Kanzleien abschrecken lassen, auch wenn diese mit viel Begründungsaufwand und Rechtsprechung den Eindruck erwecken, dass dieser vorgeworfene Rechtsverstoß unwiderlegbar ist und der geforderte, meist überhöhte Schadensersatzanspruch besteht.
Darüber hinaus nehmen wir eine Überprüfung der Abmahnung hinsichtlich formeller Fehler vor. Gemäß § 97 a Abs. 2 Satz 2 UrhG ist eine Abmahnung, die nicht die Informationspflichten des § 97 a Abs. 2 Satz 1 UrhG erfüllt, unwirksam mit der Folge, dass der Abgemahnte bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung gemäß § 97 a Abs. 4 UrhG einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsverteidigungskosten hat.
Eure Vorteile durch unsere Tätigkeit:
- Schnelle Bearbeitung durch Fachanwälte für Urheberrecht
- Umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen
- Effektive Vorgehensweise
- Erreichbarkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende!
Habt auch ihr eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der Nutzung von Musik in Reels und Storys auf Instagram erhalten, kontaktiert uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Alternativ könnt ihr uns eure Abmahnung per E-Mail zukommen lassen. Wir rufen euch umgehend zurück. Die Vertretung erfolgt bundesweit!