Presserechtliche Unterlassungsansprüche gegen die Bauer Xcel Media Deutschland KG (TV Movie) durchgesetzt
In einer presserechtlichen Angelegenheit haben wir für unsere in der Öffentlichkeit stehende Mandantin Unterlassungsansprüche durchgesetzt. Auf der Website von tvmovie.de wurden unwahre Tatsachen über unsere Mandantin verbreitet.
Was war passiert?
So wurde innerhalb des Artikels behauptet, Unsere Mandantin hätte ein sexuelles Verhältnis mit einer anderen – ebenfalls in der Öffentlichkeit stehenden – Person gehabt.
Zudem wurde behauptet, unsere Mandantin sei zu diesem Zeitpunkt in einer Beziehung mit einem anderen Mann gewesen. Die Äußerungen entsprachen jedoch nicht der Wahrheit, weswegen wir TV Movie aufgefordert haben, die Äußerungen zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.
TV Movie hat die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin verpflichtet, die Äußerungen nicht mehr zu wiederholen. Verstößt TV Movie gegen die Unterlassungserklärung, kann unsere Mandantin eine Vertragsstrafe fordern.
Kalkulierte Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Boulevard-Presse
Wir erleben es immer wieder, dass in der sog. Boulevard-Presse Gerüchte über Personen verbreitet werden, die ihre Persönlichkeitsrechte erheblich verletzen. Unsere Mandantin hält insbesondere ihr Liebesleben aus der Öffentlichkeit fern, weswegen bereits aus diesem Grund eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre unzulässig ist.
Denn auch Personen in der Öffentlichkeit haben einen Schutz auf Privatsphäre – jedenfalls solange, wie sie diesen Bereich nicht eigenständig für die Öffentlichkeit öffnen. Dies geschieht häufig über Social-Media, wenn die Personen tagtäglich über ihren Alltag berichten und somit auch Einblicke in ihr privates Umfeld und in ihre Beziehungen geben.
Halten sie diesen Bereich jedoch aus der Öffentlichkeit fern, ist es auch den Medien ganz grundsätzlich untersagt, über diesen Bereich zu berichten. Dies gilt natürlich erst Recht, wenn mit der Berichterstattung Unwahrheiten verknüpft werden, wie in diesem Fall die Behauptungen, unsere Mandantin hätte während ihrer Beziehung ein sexuelles Verhältnis mit einem anderen Mann gehabt.
Unsere Fachanwälte für Medienrecht vertreten Sie bundesweit
Diese rechtswidrige Berichterstattung löst neben dem Unterlassungsanspruch auch einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten aus, die dem Betroffenen mit der Beauftragung einer Kanzlei entstehen. Zudem kommen auch Ansprüche auf Widerruf, Richtigstellung und Gegendarstellung in Betracht. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen, ist auch immer ein Geldentschädigungsanspruch gegen die Presse denkbar.
Wenn auch Sie mit einer Berichterstattung konfrontiert sind, die in Ihre Privatsphäre eingreift oder Unwahrheiten enthält, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir besprechen dann gemeinsam, welche Ansprüche Sie ggf. haben und wie hoch die Erfolgschancen wären.
Sofern Sie noch nicht länger als einen Monat Kenntnis von der Berichterstattung haben, besteht auch die Möglichkeit die Unterlassungsansprüche im Rahmen eines Eilverfahrens vor Gericht durchzusetzen, wenn die Presse sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ist dieser Zeitraum schon abgelaufen, kann man aber selbstverständlich den „normalen“ Weg einer Klage wählen, um die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Unsere Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit unzulässigen Presseberichterstattungen, insbesondere der Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Titelbild: © terovesalainen/ AdobeStock