Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie Anwälte für Filmrecht sind wir auf sämtliche rechtlichen Fragestellungen der Filmschaffenden spezialisiert. Das Filmrecht stellt einen Teilbereich des Urheberrechts dar und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen sämtlichen Filmschaffenden wie Schauspielern, Produzenten, Regisseuren, Drehbuchautoren oder Unternehmen, welche die Filmwerke vertreiben sowie deren einzelne Rechte an ihren Leistungen. Filmwerke genießen gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 6 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Je nach dem Umfang ihrer schöpferischen Leistung haben die einzelnen Beteiligten unterschiedliche Urheber- und Leistungsschutzrechte.
Zu beachten ist, dass eine Filmidee grundsätzlich keinen urheberrechtlichen Schutz genießt, da es sich lediglich um einen Einfall für einen Film handelt. Eine Ausnahme wäre lediglich denkbar, wenn die Idee einmaliger Natur ist und nachweislich noch kein anderer zuvor diese Idee hatte. Dies hat zur Folge, dass Autoren Inhaltliche Anlehnungen an Drehbücher grundsätzlich schutzlos hinnehmen müssen. Anders verhält es sich hingegen dann, wenn ein existierendes Drehbuch bearbeitet oder kopiert wird. Dies ist urheberrechtlich nicht zulässig. Um einen Ideenklau möglichst zu verhindern, sollten Autoren ihre Entwürfe nicht ohne weiteres versenden, sondern zuvor jeweils einen Schutz mit dem jeweiligen Empfänger der Ausarbeitungen vereinbaren.
Unsere Leistungen als Anwälte für Filmrecht
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Filmrecht. Zu unseren Leistungen gehört unter anderem die Erstellung und Prüfung von Verträgen wie Schauspielerverträge, Regieverträge, Autoren- und Drehbuchverträge oder Lizenzverträge aller Art. Da ein Vertrag weitreichende Konsequenzen für Sie haben kann, sollten Sie vor Vertragsabschluss einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, der den Vertrag auf Ihre Interessen hin überprüft.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte aus dem jeweiligen Vertrag sowie bei der Verfolgung von Verletzungen Ihrer Urheber- oder Leistungsschutzrechte durch Dritte. Gleichermaßen übernehmen wir für Sie die Abwehr von Ansprüchen, etwa in Form von Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung. Wir versuchen stets, eine außergerichtliche Lösung von Rechtsstreitigkeiten herbeizuführen, um kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Für den Fall, dass Sie sich von einem bestehenden Vertrag lösen möchten, beraten wir Sie hierzu unter Prüfung der Ausstiegsmöglichkeiten. Gerade, wenn es zu Streit mit Vertragspartnern kommt, sollte hierbei Fehlern durch die frühzeitige Inanspruchnahme professioneller Hilfe möglichst vorgebeugt werden.
Ihre Anwälte für Filmrecht
Haben Sie Fragen zum Thema Filmrecht und benötigen rechtlichen Rat, dann kontaktieren Sie uns gern. Als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht stehen wir Ihnen kompetent und bundesweit zur Seite.
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