Anwalt für Fotorecht

Durch die Möglichkeit, Fotos rasant zu verbreiten, nimmt das Fotorecht immer mehr an Bedeutung zu. Durch die digitale Vernetzung sind Fotografen und Agenturen gehalten, sich permanent mit dem Fotorecht auseinanderzusetzen, um bei Ihrer Arbeit Rechte Dritter zu wahren und eigene Rechte an Fotografien effektiv durchsetzen zu können.

Das Fotorecht ist maßgeblich von Regelungen des Urheberrechts geprägt. Es regelt alle im Zusammenhang mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien stehenden Rechte sowie das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. So sind Fotografien je nach Originalität und Individualität entweder als Lichtbildwerke oder als einfache Lichtbilder urheberrechtlich geschützt.

Neben dem Urheberrecht können zudem auch Marken- oder Persönlichkeitsrechte durch Fotos betroffen sein. So werden tagtäglich Fotos von anderen unbedacht in sozialen Netzwerken verbreitet oder Fotos anderer Fotografen ohne Erlaubnis kopiert und verwendet. Zum Schutz der Abgebildeten stellt das im Kunsturhebergesetz geregelte Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen wichtigen Bereich des Fotorechts dar. Auch der Fotograf muss bei der Verwertung und Verbreitung seiner Fotografien stets Rechte Dritter im Auge behalten, um nicht späteren Ansprüchen der Rechteinhaber ausgesetzt zu sein.

Anwalt für Fotorecht – Rechtsanwalt David Geßner (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht)

Meine Leistungen als Ihr Anwalt für Fotorecht

Ich berate Sie in allen Fragen des Fotorechts. Mein Leistungsangebot umfasst folgende Punkte:

Erstellung und Prüfung von Verträgen

Ich übernehme für Sie die Erstellung und Prüfung aller Verträge aus dem Bereich des Fotorechts. Dazu gehören z.B. Fotografenverträge, Model-Release-Verträge und alle Formen von Lizenzverträgen, durch welche Bildrechte übertragen werden sollen. Es ist stets zu empfehlen, bei der Vertragsgestaltung und vor Abschluss eines Vertrages einen Rechtsanwalt für Urheberrecht zu Rate zu ziehen, um seine wirtschaftlichen und persönlichen Interessen bestmöglich umzusetzen. Insbesondere sollten Fotografen darauf achten, dass sie möglichst umfangreiche Rechte an ihren Bildern erlangen, da der wirtschaftliche Wert eines Bildes maßgeblich davon abhängt, inwieweit es ohne größere Einschränkungen verwertet werden kann. Ein professionell erstellter Vertrag ist aber auch deshalb so wichtig, weil das Verwenden einfacher Muster nicht selten dazu führt, dass im Falle einer Auseinandersetzung der Vertragsparteien Klauseln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten und für unwirksam erklärt werden. Ich übernehme die Überprüfung und Gestaltung entsprechender Verträge gern für Sie.

Durchsetzung von Urheberrechten

Ich unterstütze Sie engagiert und zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten, die Ihre Fotografien ohne vorherige Genehmigung verwenden und verwerten. Zunächst fordere ich zur schnellstmöglichen Durchsetzung Ihrer Rechte den Rechteverletzer außergerichtlich mittels einer Abmahnung zur Unterlassung auf und mache etwaige Schadensersatz- und Auskunftsansprüche gegen diesen für Sie geltend. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, mache ich Ihre Rechte und daraus erwachsenden Ansprüche klageweise für Sie geltend. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte berücksichtige ich stets Ihre individuellen Interessen.

Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten

Darüber hinaus vertrete ich die Interessen derjenigen, deren Persönlichkeitsrechte durch die Verwendung und Verbreitung von Fotos verletzt wurden. Wurden Sie durch Fotos in Ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere Ihrem Recht am eigenen Bild verletzt, helfe ich Ihnen schnell und zielgerichtet, gegen die Verwendung und Verbreitung der Bilder vorzugehen. Aufgrund der in diesem Zusammenhang oft vorliegenden besonderen Dringlichkeit besteht neben der außergerichtlichen Abmahnung die Möglichkeit, durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine weitere Verbreitung rechtsverletzender Fotos zu unterbinden. Dies kann insbesondere bei im Internet veröffentlichten Fotos, die Ihrer Intimsphäre entstammen, von besonderer Wichtigkeit sein. Daher zögern Sie nicht und konsultieren bei Kenntniserlangung von einer derartigen Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Urheberrecht, der Ihre Rechte für Sie wahrnimmt.

Verteidigung gegen Abmahnungen

Schließlich übernehme ich auch Ihre bundesweite Vertretung, wenn Sie wegen des Vorwurfs einer Rechtsverletzung durch eine Abmahnung in Anspruch genommen wurden. Beachten Sie, dass Abmahnungen nicht ignoriert werden sollten, da sonst der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder ein kostspieliges Gerichtsverfahren drohen. Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie dem Vorwurf der Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten ausgesetzt sind. Viele mittels einer Abmahnung geltend gemachte Forderungen bestehen bereits dem Grunde nach nicht oder sind überhöht und unangemessen, sodass sich eine rechtliche Beratung bei einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt in jedem Fall lohnt. Unterschreiben Sie keinesfalls die dem Abmahnschreiben meist beigefügte vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Dies kann weitreichende Folgen für Sie haben, insbesondere zu hohen Vertragsstrafen führen.

Haben Sie Fragen zum Thema Fotorecht oder benötigen rechtlichen Beistand, dann stehe ich Ihnen gern und jederzeit zur Verfügung.

Titelbild: © REDPIXEL / Adobe Stock
Titelbild: © /Beitragsbild: doomu / Adobe Stock

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!


Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Aktuelle Beiträge zum Fotorecht

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt David Geßner

News

Prozesserfolg für Rabbiner Walter Homolka gegen Zentralrat der Juden vor dem Berliner Kammergericht

Der Zentralrat der Juden beauftragte mit Diskreditierungsabsicht ein Parteigutachten und scheitert nun weit überwiegend mit seiner Berufung vor dem Kammergericht. Der Zentralrat darf auch weiterhin zahlreiche rechtswidrige Verdachtsäußerungen über unseren Mandanten nicht mehr verbreiten. Der Pressesenat des Kammergerichts spricht von einem erheblichen Eingriff des Zentralrats in das Persönlichkeitsrecht Homolkas.

Schönheits-OP: Vorher-Nachher-Werbung verboten

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 29.08.2024, (Az. 4UKI 2/24) entschieden, dass aus Gründen des Verbraucherschutzes Vorher-Nachher-Bilder nicht für das Bewerben von Schönheitsoperationen verwendet werden dürfen.
Chat Icon
Logo

Guten Tag,

Wir stehen Ihnen gerne bei allen rechtlichen Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit für Unterstützung. Nutzen Sie unseren Wegweiser für eine vereinfachte Navigation.

Kostenlose Ersteinschätzung Kostenlose Ersteinschätzung
Beratungsgespräch buchen Beratungsgespräch buchen
Kontakt Kontakt
Schnellhilfe Schnellhilfe
Rechtsgebiete Rechtsgebiete
In den Medien In den Medien