Was man gegen negative und rufschädigende Bewertungen im Internet tun kann
Das Thema „Bewertungen im Internet“ beschäftigt mittlerweile nahezu jedes Unternehmen, egal aus welcher Branche und unabhängig davon wie groß es ist. Unternehmen, welche Neukunden gewinnen möchten, kommen nicht um ein professionelles Reputationsmanagement herum. Dazu gehört es natürlich auch, sich nach außen hin positiv darzustellen, insbesondere auch das möglichst positive Feedback seiner Kunden öffentlich zugänglich zu machen. Positive Bewertungen erzeugen Vertrauen bei potentiellen Kunden.
Bewertungen im Internet bieten für Unternehmen auf der einen Seite eine große Chance, sich gegenüber anderen Mitbewerbern einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, indem gute Leistungen von den Kunden durch positive Bewertungen belohnt werden. Gleichzeitig wird das Google-Ranking durch positive Bewertungen verbessert. Auf der anderen Seite bringen Bewertungsportale und vor allem auch die Möglichkeit, anonym Bewertungen abzugeben, die Gefahr von Missbrauch und Rechtsverletzungen mit sich. Undifferenzierte, unwahre und/oder schmähende Bewertungen sind die Folge. Zu großen Teilen werden auch von der Konkurrenz beauftragte Fake-Bewertungen verbreitet, um dem jeweiligen Mitbewerber einen Reputationsschaden zuzufügen.
Interview in der Unternehmerzeitschrift „Impulse“ zum Thema negative Bewertungen
Als Rechtsanwalt für Medienrecht befasse ich mich tagtäglich und schwerpunktmäßig mit Fragen des Äußerungsrechts, hierbei insbesondere mit negativen Bewertungen im Internet. Ich vertrete kleine, mittelständische, aber auch international agierende Unternehmen und Freiberufler aus allen Wirtschaftszweigen bundesweit, wenn diese durch negative Bewertungen in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht sowie ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt wurden.
Der Unternehmerzeitschrift „Impulse“ habe ich als Experte für negative Bewertungen ein Interview zum Thema „Löschen von negativen, rufschädigenden Bewertungen im Internet“ gegeben. Im Beitrag erfahren Sie mehr zum Umgang mit rufschädigenden Bewertungen.
Ihr Anwalt für Medienrecht in Berlin
Wurden auch Sie durch unwahre Tatsachenbehauptungen oder Äußerungen, die einer wahren Tatsachengrundlage entbehren, in Ihrem Ruf beschädigt und möchten dagegen vorgehen? Dann nehmen Sie jederzeit Kontakt zu mir auf. Unser Medienrechtsdezernat erreichen Sie unter der Woche telefonisch zwischen 9-18 Uhr oder per E-Mail (auch abends und am Wochenende). Wir wissen, dass rufschädigende Äußerungen schnell beseitigt werden müssen, so dass Sie mit einer zeitnahen Bearbeitung Ihres Falles rechnen dürfen.