Anwalt für Lizenzrecht

Als Anwälte für Lizenzrecht und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz verfügen wir über ein hohes Maß an Fachwissen in Bezug auf das Lizenzrecht.

Das Lizenzrecht nimmt im Bereich des Urheberrechts und Verlagsrechts, aber auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Patentrecht) eine wichtige Rolle ein. So räumt der Urheber eines Werkes zur Nutzung und Verwertung des geschützten Werkes Dritten eine Lizenz ein, welche diese zur Nutzung und Verwertung ermächtigt. Auf diese Weise kann der Urheber das von ihm geschaffene Werk wirtschaftlich effektiv verwerten. Durch einen Lizenzvertrag wird genau geregelt, ob etwa nur einfache Nutzungsrechte oder exklusive Nutzungsrechte übertragen werden sollen. Der Lizenzvertrag regelt ferner die Nutzungsarten, auf die sich die erteilte Lizenz bezieht sowie die Nutzungsdauer und den räumlichen Umfang der Lizenz. Eine Verwertung und Nutzung fremder Werke ohne vorherige Lizenzierung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, so dass man sich vorab stets entsprechende Nutzungsrechte beschaffen sollte, um kostspielige Abmahnungen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Für den Urheber eines Werkes sowie Inhaber von geschütztem Know How ist es besonders wichtig, Lizenz- und Know-How-Verträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erstellen und prüfen zu lassen. Nur ein solcher weiß, auf welche entscheidenden Regelungspunkte es ankommt und welche Klauseln besser vermieden werden sollten.

Anwalt für Lizenzrecht – Rechtsanwalt David Geßner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Unsere Leistungen als Anwälte für Lizenzrecht

Als Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht sowie Gewerblicher Rechtsschutz verfügen wir über die nötige Erfahrung bei der Erstellung von Lizenzverträgen. Zu unseren Mandanten im Bereich des Lizenzrechts gehören u.a. Softwareunternehmen, Fotografen, Plattenlabels, Sänger und Autoren. Die folgenden Leistungen bieten wir unseren Mandanten an:

Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen

Unsere spezialisierten Anwälte erstellen für Sie und Ihr Unternehmen professionelle und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lizenzverträge, nachdem sie diese in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihnen erörtert haben. Dabei legen wir Ihnen Vor- und Nachteile der Erteilung einfacher oder exklusiver Lizenzen bezogen auf Ihr konkretes Vorhaben genau dar. Wir führen Vertragsverhandlungen und begleiten Sie bis zu einem rechtlich einwandfreien Vertragsschluss. Zudem prüfen wir bereits bestehende Lizenzverträge oder von Ihrem potentiellen Vertragspartner vorgelegte Vertragsentwürfe für Sie, um rechtliche Nachteile für Sie zu vermeiden. Über die Möglichkeiten, sich von einem laufenden Lizenzvertrag zu lösen, klären wir Sie ebenso auf.

Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsverletzungen

Wie bei allen Verträgen kommt es auch zwischen den Vertragsparteien eines Lizenzvertrages nicht selten zu Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Streitpunkte sind in vielen Fällen, unpünktliche und/oder unvollständige Zahlung von Lizenzgebühren, Nutzung des Werkes über den vereinbarten Umfang hinaus, unzulässige Vergabe von Unterlizenzen usw. Wir setzen bestehende Ansprüche für Sie durch und wehren gleichermaßen Ansprüche, denen Sie ausgesetzt sind, ab.

Ihre Anwälte für Lizenzrecht in Berlin und Ihre Anwälte für Lizenzrecht in Hamburg

Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Lizenzvertrag und führen, wenn es erforderlich sein sollte, auch bundesweit Prozesse für Sie. Sollten Sie Fragen rund um Lizenzrecht und Know-How-Verträge haben, steht Ihnen unser Team gern beratend zur Seite. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch über das Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!


Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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Der Zentralrat der Juden beauftragte mit Diskreditierungsabsicht ein Parteigutachten und scheitert nun weit überwiegend mit seiner Berufung vor dem Kammergericht. Der Zentralrat darf auch weiterhin zahlreiche rechtswidrige Verdachtsäußerungen über unseren Mandanten nicht mehr verbreiten. Der Pressesenat des Kammergerichts spricht von einem erheblichen Eingriff des Zentralrats in das Persönlichkeitsrecht Homolkas.

Schönheits-OP: Vorher-Nachher-Werbung verboten

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 29.08.2024, (Az. 4UKI 2/24) entschieden, dass aus Gründen des Verbraucherschutzes Vorher-Nachher-Bilder nicht für das Bewerben von Schönheitsoperationen verwendet werden dürfen.

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