Zentrale für private Überspielungsrechte (ZPÜ) macht nachträgliche Vergütungsansprüche gegen Handyhersteller geltend (Urheberrecht)
Das OLG München hat ein Verfahren betreffend Urheberrechtsforderungen gegen diverse Handy-Hersteller nach langer Pause wieder aufgenommen. Gegenstand des Verfahrens ist die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen der Zentrale für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegenüber Sony, Motorola, Nokia und Samsung für sogenannte Musik Handys für den Zeitraum 2004 bis 2007.
Die ZPÜ ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus neun Verwertungsgesellschaften, deren Geschäftszweck darin besteht, Ansprüche auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 – 3 UrhG von Audiowerken und von audiovisuellen Werken gegen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, geltend zu machen. Näheres zur ZPÜ finden Sie hier.
Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München, Konrad Retzer brachte zum Ausdruck, dass es nicht einfach sei, den Fall zu entscheiden, da es jeweils um eine Aufarbeitung der Vergangenheit ginge. Die (ZPÜ), die für die Verwertungsgesellschaften Zahlungen gegenüber Geräteherstellern geltend macht, begehrt nun auch gegenüber Handybauern die Zahlung einer Vergütung. Gegenwärtig wird bereits in einem anderen Verfahren um Gebühren für Smartphones gestritten. In jenem Rechtsstreit macht die ZPÜ für den Zeitraum ab 1. Januar 2011 unter anderem 36,00 Euro je Mobiltelefon mit Touchscreen und einer Speicherkapazität von mindestens 8 Gigabyte geltend. Die genauen Summen in dem wieder aufgenommenen Prozess vor dem OLG München (Az. 6 Sch 9/09 WG, 6 Sch 10/09 WG, 6 Sch 11/09 WG, 6 Sch 7/09 WG) sind noch nicht bekannt. Bevor das Urheberrecht im Jahr 2007 einer Änderung unterzogen wurde, existierten noch andere Listen mit abweichenden Gebührenforderungen. Zwar wird die genaue Gebührenforderung im Laufe des Rechtsstreites erst noch zu ermitteln sein. Es lässt sich jedoch bereits jetzt sagen, dass es wahrscheinlich um mehrere Millionen Euro gehen wird.
Im Fokus stehen Handys, welche zum Hören von Musik geeignet sind, mit denen jedoch zugleich aufgenommen und gespeichert werden konnte. Die Hersteller lehnen die Zahlung von Gebührenforderungen kategorisch ab. Der vorsitzende Richter brachte seine Position zu der Gebührenfrage noch nicht zum Ausdruck. Er geht jedoch davon aus, dass sich der Rechtsstreit über weitere Instanzen erstrecken wird. Mit einer Entscheidung des Gerichts kann Ende August gerechnet werden.
Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird.