OLG München rät zu außergerichtlicher Einigung im Rechtsstreit um „heute“- Melodie
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte sich jüngst mit der Erkennungsmelodie der „heute“-Nachrichten auseinanderzusetzen und diese unter urheberrechtlichen Aspekten zu beleuchten. In der Sache hatte das Gericht die Frage zu klären, ob es sich bei der aktuellen Melodie um eine unzulässige Bearbeitung der klassischen «heute»-Melodie – des «Fanfarenblues» handelt oder ob die im Zuge der Modernisierung der ZDF-Sendung vorgenommene Veränderung der Melodie vor fünf Jahren eine neue Komposition mit eigenem Schöpfungsgehalt darstellt.
Geklagt hatte der Richard Birnbach Musikverlag gegen den Sender ZDF mit dem Vorwurf, die überarbeitete „heute“- Melodie verletze Urheberrechte. Die Erkennungsmelodie sei ohne Einbeziehung des Komponisten Klaus Wüsthoff bearbeitet worden. Der Komponist hatte die „heute“-Melodie, den „Fanfarenblues“ im Jahr 1962 geschrieben und Anfang der 1980er nochmals überarbeitet. Das ZDF überarbeitete die Melodie sodann vor fünf Jahren erneut, ohne jedoch Wüsthoff als Urheber mit in die Überarbeitung einzubeziehen.
Der Musikverlag trug vor, bei der „Neuauflage“ handele es sich um eine unzulässige Bearbeitung der Ursprungsmelodie im Sinne des § 23 UrhG. Der vom Verlag beauftragte Gutachter legte dar, man höre eindeutig, dass es der „heute“ Jingle sei. Eine neue eigenständige Komposition und damit urheberrechtlich zulässige Überarbeitung könne in der aktuellen Fassung der Melodie nicht gesehen werden. Der Gutachter spielte die verschiedenen Versionen im Gerichtssaal vor. Das ZDF wehrte sich und trug vor: „Wenn sie zwei Lieder vergleichen, finden sie immer ähnliche Tonfolgen“.
Das Gericht gab dem ZDF zwei Monate Zeit, um ein Gegengutachten erstellen zu lassen und regte zugleich an, sich in der Sache außergerichtlich zu einigen und den Rechtsstreits auf diese Weise zu beenden. In der ersten Instanz vor dem Landgericht (LG) München unterlag der Musikverlag bereits, da das erkennende Gericht die überarbeitete Melodie als neue Komposition ansah.
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