Geldentschädigung in Rekordhöhe für Helmut Kohl wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung – Entscheidung des LG Köln am 27.04.2017
Seit mehreren Jahren beschäftigen sich die Gerichte mit dem Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und dem Journalisten Heribert Schwan. Ausgangspunkt des Zivilverfahrens sind unzulässige Veröffentlichungen aus den „Kohl-Tonbändern“ bzw. dem Buch „Vermächtnis: Die Kohl – Protokolle“, welche das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Bundeskanzlers schwer beeinträchtigen.
Am 27.04.2017 verurteilte das Landgericht Köln die drei Beklagten Schwan, seinen Co-Autor, sowie den Verlag gesamtschuldnerisch zur Zahlung einer Geldentschädigung von 1 Millionen €. Dabei entschied das Gericht, dass der Bestseller das Persönlichkeitsrecht von Helmut Kohl schwerwiegend verletzt hat und bestätigte zudem das Verbot von 116 Textpassagen, in denen er sich zu verschiedenen bekannten Politikern sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vertraulich äußerte.
Was war passiert?
In den Jahren 2001 und 2002 führte Helmut Kohl mehrere Gespräche mit Schwan, der dazu beauftragt war, als Ghostwriter die Memoiren des Altkanzlers zu verfassen. Im Zuge dessen nahm Schwan die Gespräche auf Kassette auf. Noch bevor die Zusammenarbeit beendet war, kam es jedoch zum Streit zwischen beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch, welches 2014 zum Bestseller wurde, in welchem er unter anderem Äußerungen Kohls aus diesen Gesprächen offenbarte. Diese betrafen unter anderem Angela Merkel sowie den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff.
Daraufhin verklagte Kohl nicht nur den Journalisten und seinen Co-Autor, sondern auch den Verlag, der dieses Buch veröffentlichte, auf 5 Millionen € aufgrund der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Außerdem setzte er in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durch, dass das Buch in seiner bisherigen Form nicht mehr veröffentlicht werden durfte.
Verletzung der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht
Voraussetzung für die Gewährung einer Geldentschädigung war für das Landgericht Köln eine besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Nach Ansicht des Gerichts war dies durch zahlreiche Passagen und Zitate im Buch: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ erfüllt, weshalb auch die Entschädigungssumme entsprechend hoch angesetzt wurde. Dabei handelt es sich um die bislang höchste Summe, im Bereich der Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die gewährt wurde. Nach zutreffender Überzeugung des Gerichts, durfte allein Kohl die Entscheidung treffen, welche seiner Aussagen, die er im Vertrauen getätigt hatte, an die Öffentlichkeit gelangen durften.
Weiterhin führte die Kammer aus, dass Schwan als sein Ghostwriter zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen sei. Auch seien die Zitate teilweise aus dem Zusammenhang gerissen worden, manche Aussagen wurden überhaupt nicht von Kohl getätigt. Erschwerend kommt nach Ansicht des Gerichts hinzu, dass sich Kohl nicht mehr richtig äußern und somit verteidigen könnte.
Was bedeutet die Entscheidung für die Zukunft?
Der Anspruch auf Geldentschädigung wird bei besonders schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen gewährt, um eine nicht in Geld messbare Beeinträchtigung auszugleichen und eine Genugtuung des Opfers zu erreichen.
Gerade bei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wird diese widerrechtliche Verletzung jedoch nie ganz verschwinden, sei es aus dem Internet oder der Presse. Gerade deswegen soll der Anspruch auf Geldentschädigung präventiv wirken. Die Androhung einer „Geldstrafe“ soll einen zukünftigen Verletzer abschrecken. Die höchste Summe, die bisher für eine widerrechtliche Veröffentlichung zugesprochen wurde, betrug ca. 400.000 €.
Dass diese jetzt auf 1 Million € angehoben wurde, wird hoffentlich für die Zukunft bedeuten, dass sich gerade Journalisten und Verlage ihrer Position und Verantwortung bewusst sind und die Verletzungen von Persönlichkeitsrechten eingedämmt werden.
Fazit der Persönlichkeitsrechtsverletzung Helmut Kohls
Eine Geldentschädigung bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen hat durch die Entscheidung des Landgerichts Köln weiterhin an Bedeutung gewonnen.
Abzuwarten bleibt, wie dieser Rechtsstreit ausgehen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats nach Zustellung kann Berufung beim Oberlandesgericht in Köln eingelegt werden. Von einer Berufung kann dabei ausgegangen werden, da sich die Anwälte des Verlags und der Autoren bereits im Vorfeld des Verfahrens dahingehend geäußert haben, dass sie die Entscheidung in jedem Fall anfechten werden, sollte das Gericht ihr stattgeben.
Persönlichkeitsrechtsverletzung – Unterstützung durch einen Medienanwalt
Als Rechtsanwalt für Medienrecht in Berlin bin ich auf das Persönlichkeitsrecht spezialisiert. Sind auch Sie Opfer einer verletzenden Berichterstattung geworden und sehen sich in Ihren Rechten schwerwiegend verletzt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Bereich der rechtswidrigen Berichterstattung. Dabei vertrete ich Sie bundesweit.