Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fahrerbewertung. de?
Die Anzahl der Bewertungsportale im Internet nimmt fortwährend zu. So gibt es unterschiedlichste Portale wie „Holidaycheck.de“, auf welchem Hotelunternehmen bewertet werden oder „Spickmich.de“, eine Plattform, die Schülern dazu dient, ihre Lehrer zu bewerten. Mit der Geburt der Bewertungsportale stellte sich unter Juristen auch schnell die Frage, wann Bewertungen noch unter die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit fallen und ab wann sie als Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu „bewerten“ sind, etwa, weil die bewerteten Unternehmen oder Personen verunglimpft und beleidigt werden.
Seit Anfang dieses Jahres ist das Portal „Fahrerbewertung.de“ an den Start gegangen, auf welchem man durch die Eingabe eines bestimmten Kennzeichens auf anonyme Weise Autofahrer bewerten kann. Unter anderem kann man den zu bewertenden Fahrer als „Raser“ einstufen oder als „sehr guten Einparker“. Zudem kann der Bewertete nach dem Ampelschema Grün, Gelb und Rot eingestuft werden und benotetet werden. Es ist auch möglich, das Fahrzeug der Farbe und dem Modell nach zu beschreiben.
Meinungsäußerung oder Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Dabei stellt sich die Frage, ob das Portal nicht einen Online-Pranger darstellt und Persönlichkeitsrechte der jeweiligen Halter, die hinter dem Kennzeichen stehen verletzt oder ob die Bewertungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.
Grundsätzlich können auch Bewertungen geschützte Meinungsäußerungen darstellen. So müssen auch Lehrer auf der Seite „Spickmich.de“ in gewissem Umfang Bewertungen von Schülern hinnehmen, auch wenn die Bewertungen negativer Natur sein mögen. Allerdings haben Bewertungen dann Grenzen, wenn sie allein dazu bestimmt sind, jemand anderen zu diffamieren und öffentlich an den Pranger zu stellen. Dies ist der Fall, wenn eine Meinungsäußerung, in unserem Fall die Bewertung, einen Dritten ohne sachlichen Zusammenhang verunglimpft. Zwar könnte man zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit argumentieren, dass letztlich nur bewertet und besprochen wird, was für jeden am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrer offensichtlich ist.
Andererseits steht jedoch zu befürchten, dass Autofahrer durch einzelne Bewertungen diffamiert werden, da nicht selten der Unzufriedenheit einzelner Autofahrer durch beleidigende Äußerungen Ausdruck verliehen wird. Möglicherweise werden Situationen im Straßenverkehr von den Bewertenden auch falsch beurteilt, sodass im Ergebnis ein sich regelkonform verhaltender Fahrzeugführer- und/oder Halter als Verkehrs-Rowdy dargestellt wird, der Straßenverkehrsdelikte begangen hat. Die Tatsache, dass eine anonyme Bewertung möglich ist, birgt die Gefahr, dass auch eine Vielzahl unüberlegter und unwahrer Äußerungen persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalts getätigt werden.
Nicht unproblematisch ist in Bezug auf „Fahrerbewertung.de“ zudem, dass hinter dem eingegebenen Kennzeichen nicht immer der Fahrer steckt, sondern lediglich der Halter, der das Fahrzeug in der zu bewertenden Situation möglicherweise nicht geführt hat. Eine negative oder falsche Bewertung kann für diesen mit weitreichenden Folgen verbunden sein, etwa, wenn er Berufskraftfahrer ist und ein potentieller oder aktueller Arbeitgeber auf die negative Bewertung stößt.
Fazit – Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Grundsätzlich sind Bewertungsportale rechtlich nicht zu beanstanden, da Bewertungen Werturteile darstellen, welche von der Meinungsfreiheit geschützt sind. Seine Grenzen finden Meinungsäußerungen jedoch immer dort, wo die Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter beginnt. Unwahre Tatsachenbehauptungen oder diffamierende, beleidigende Bewertungen sind daher nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und können von dem Betroffenen verfolgt werden.
Unterstützung von einem Anwalt bei negativen Bewertungen
Wurden Sie oder Ihr Unternehmen in einem Bewertungsportal durch eine negative Bewertung in Ihren Rechten verletzt, stehe ich Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Ich sorge dafür, dass die Bewertung schnellstmöglich aus dem Internet verschwindet, damit Ihr guter Ruf gewahrt bleibt. Kontaktieren Sie mich gern.