Recht zum Gegenschlag – Wie du mir, so ich dir
In Folge 13 meines Podcasts „Der Medienanwalt“ widme ich mich einer spannenden und juristisch hochrelevanten Thematik: dem sogenannten Recht zum Gegenschlag im öffentlichen Meinungsstreit. Wo endet freie Meinungsäußerung, und wo beginnen Beleidigung, Schmähkritik oder sogar strafbare Nötigung?
Wir werfen einen Blick auf einen aktuellen Fall und sprechen darüber, wann scharfe Kritik zulässig ist und wann rechtliche Konsequenzen drohen. Dabei klären wir, warum persönliche Angriffe, die nur auf Herabwürdigung abzielen, rechtlich nicht geschützt sind, und wie Gerichte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten abwägen.
Im Fokus steht die Frage, wie weit das sogenannte Recht zum Gegenschlag geht – gerade in hitzigen politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen.
Hört rein und erfahrt, wie das Recht die Balance zwischen freier Meinungsäußerung und persönlicher Ehre schützt.
Viel Spaß beim Zuhören! Wenn euch der Podcast gefällt, dann teilt, folgt, liked und kommentiert sehr gern.
Unsere Fachanwälte für Medienrecht vertreten Sie bundesweit
Als Experten für Medienrecht und Presserecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Bereich der Persönlichkeitsrechtsverletzungen und kennen die Rechtsprechung der spezialisierten Gerichte sehr gut. Wurden Sie durch Äußerungen im Internet oder in den Printmedien in Ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir setzen Ihre Rechte effizient und schnell für Sie durch.
Die Vertretung erfolgt bundesweit.