Das Presse- und Äußerungsrecht bildet seit jeher einen Hauptschwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit als Medienrechtskanzlei. Wir verfügen daher über besondere Expertise und jahrelange Erfahrung im Bereich des Reputationsschutzes und Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Als Anwälte für Presserecht vertreten wir regelmäßig Medienopfer, welche durch unzulässige Medienberichterstattung in der Presse, im Internet oder im Fernsehen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurden. Hierbei konnten wir bereits zahlreiche prozessuale Erfolge gegen bekannte Verlage und Medienunternehmen herbeiführen und auch für gezielte Rufmordkampagnen gegen Unternehmen durch Mitbewerber im Internet beenden.
Unsere Leistungen als Anwälte für Presserecht
Wenn jemand Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung beschränkt oder Ihre Pressefreiheit verhindern möchte, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Als Anwälte für Presserecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
- Umfassende Beratung zu allen Fragen des Presse- und Äußerungsrechts
- Effiziente Durchsetzung von Ansprüchen bei Rufschädigung durch die Presse
- Außergerichtliches Vorgehen gegen Presseverlage bei unwahrer und tendenziöser Berichterstattung mittels Abmahnung
- Gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen sowie Geldentschädigungsansprüchen wegen rufschädigender, persönlichkeitsrechtsverletzender Medienberichte mittels einstweiliger Verfügung oder Klage
- Rechtssichere Erstellung und Prüfung von Gegendarstellungen
- Fortlaufendes Reputationsmanagement für Unternehmen
- Präventive Beratung und rechtliche Vertretung von Presseverlagen in allen Fragen des Persönlichkeitsrechts
Anwalt für Presserecht Berlin: Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. – Experte für Medienrecht.
Was ist das Presserecht?
Das Presserecht befasst sich mit öffentlichen Äußerungen, weshalb es Teil des sogenannten Äußerungsrechts ist. Im Presserecht geht es unter anderem um die Kernfrage, ob Äußerungen zulässig, insbesondere von der Meinungsäußerungsfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) umfasst sind oder ob sie etwa wegen ihres unwahren oder diffamierenden Tatsachengehaltes als unzulässige Rufschädigung und somit als Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bewerten sind. Bei dieser im Mittelpunkt eines jeden Rechtsstreits stehenden Frage, ob getätigte oder verbreitete Äußerungen in der Presse rechtswidrig sind, ist stets eine Abwägung zwischen der Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen andererseits vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass presserechtliche Vorschriften nicht nur auf die klassische gedruckte Presse sowie Rundfunk und Film, sondern auch auf öffentliche Äußerungen im Internet Anwendung finden. Insbesondere muss auch derjenige, welcher redaktionelle Inhalte auf seiner Website veröffentlicht, presserechtliche Grundsätze beachten.
Auswahl an Referenzen als Anwälte für Presserecht
- Erfolgreicher Prozess gegen Berliner Morgenpost wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen und unzulässiger identifizierender Berichterstattung
- Einstweilige Verfügung gegen Tagesspiegel wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- Prozesserfolg im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Focus wegen Falschberichterstattung
- Einstweilige Verfügung gegen Berliner Kurier (DuMont) wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen B.Z. wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Geldentschädigungsansprüchen gegen dpa (deutsche Presseagentur)
- Einstweilige Verfügung gegen Bayrischen Rundfunk wegen Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- Einstweilige Verfügung gegen Google wegen negativer Google-Bewertungen
- Unterlassungsurteil gegen RP-Digital (Rheinische Post) wegen unzulässiger
- Erfolgreiches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die BILD aufgrund unzulässiger Verdachtsberichterstattung
- Verfügungsurteil gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung
- Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Südkurier wegen der Verbreitung unwahrer Tatsachen
- Einstweilige Verfügung gegen Axel Springer wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung
- Gerichtliche Unterlassungsverfügung gegen Spiegel Online wegen unzulässiger Verlinkung auf einen rechtswidrigen Beitrag
- Erreichen einer einstweiligen Verfügung gegen den Deutschlandfunk wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung und unwahrer Tatsachenbehauptungen