Prozesserfolg für Rabbiner Walter Homolka gegen Zentralrat der Juden vor dem Berliner Kammergericht
Der Zentralrat der Juden beauftragte mit Diskreditierungsabsicht ein Parteigutachten und scheitert nun weit überwiegend mit seiner Berufung vor dem Kammergericht. Der Zentralrat darf auch weiterhin zahlreiche rechtswidrige Verdachtsäußerungen über unseren Mandanten nicht mehr verbreiten. Der Pressesenat des Kammergerichts spricht von einem erheblichen Eingriff des Zentralrats in das Persönlichkeitsrecht Homolkas.
Irgendwelche straf- oder disziplinarrechtlichen Vorwürfe bleiben weiterhin unbelegt. Das vom Zentralrat erzählte Narrativ der angeblichen Verfehlungen unseres Mandanten dient offenbar allein dem Zweck, ganz andere Ziele zu verfolgen.
Kammergericht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Zentralrat der Juden
Mit Urteil vom 07.10.2024 hat das Kammergericht Berlin als Berufungsgericht (AZ: 10 U 45/23) die Unzulässigkeit zahlreicher Verdachtsäußerungen über unseren Mandanten bestätigt. Nachdem das Landgericht Berlin diverse Verdachtsäußerungen in Bezug auf unseren Mandanten, den bekannten Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka, als persönlichkeitsrechtsverletzend untersagt hat, hat das Kammergericht die Berufung des Zentralrats in weiten Teilen zurückgewiesen.
Über die erstinstanzliche Entscheidung der Pressekammer des Landgerichtes Berlin hatten wir bereits in dem folgenden Beitrag berichtet:
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/erfolg-zentralrat-der-juden-homolka/
Der Zentralrat der Juden hatte seinerzeit eine Strafrechtskanzlei mit einem Gutachten beauftragt, welche insbesondere auch strafrechtliche Verfehlungen unseres Mandanten untersuchen sollte, vorschnell und mit Schädigungsabsicht wurde am 07.12.2022 ein Zwischengutachten (Executive Summary) veröffentlicht, in welchem die schwerwiegenden Verdachtsäußerungen zu Lasten unseres Mandanten öffentlich verbreitet wurden.
Kammergericht geht von rechtswidriger Verdachtsberichterstattung aus
Nachdem das Landgericht Berlin Äußerungen mit strafrechtlichen Vorwürfen erstinstanzlich untersagte, bemühte der Zentralrat das Kammergericht, um das Verbot der Äußerungen zu kippen. Doch das Kammergericht hielt die untersagten Verdachtsäußerungen größtenteils für rechtswidrig.
So schreibt das Kammergericht wie folgt:
und weiter
Kammergericht spricht von „erheblichem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Homolkas“
Der Umstand, dass es im vom Zentralrat verbreiteten Zwischengutachten heißt, dass die Untersuchungsführer der Kanzlei Gercke Wollschläger 23 Fehlverhaltensweisen identifiziert hätten, führe nach Auffassung des Kammergerichts dazu, dass aus Sicht des Lesers der Verdacht eines fortlaufenden, sich wiederholenden Fehlverhaltens unseres Mandanten vorliege, ohne dass mitgeteilt wird, zu welchen Zeitpunkten dieses stattgefunden haben soll und welches Gewicht die Vorwürfe haben.
Das Kammergericht führt wörtlich wie folgt aus:
Zentralrat hat sich Verdachtsäußerungen zu eigen gemacht
Der Pressesenat des Kammergerichtes hat zudem zutreffend ausgeführt, dass der Zentralrat der Juden sich die Äußerungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Gercke Wollschläger in Bezug auf den Verdacht von Straftaten zu eigen gemacht hat und eine Distanzierung hiervon nicht erfolgte. So schreibt das Kammergericht:
In den letzten zwei Jahren konnten wir beobachten, dass sich der Zentralrat der Juden, insbesondere der Präsident Dr. Josef Schuster in keiner Weise von irgendwelchen Verdachtsäußerungen distanzierte. Vielmehr befeuerte er in den Medien immer wieder in vorverurteilender Art und Weise die Kampagne gegen unseren Mandanten.
Narrativ eines unabhängigen Gutachtens ist auserzählt
Konnte man der Öffentlichkeit mithilfe zahlreicher Medien anfangs noch weis machen, dass es sich bei dem Gutachten der Strafrechtskanzlei Gercke-Wollschläger um ein unabhängiges Gutachten, welches angeblichen Machtmißbrauch und strafrechtlich relevantes Verhalten aufdecken sollte, handelt, so konnte insbesondere auch durch das hiesige Verfahren vor dem Landgericht Berlin und numehr vor dem Kammergericht Berlin aufgezeigt werden, dass es sich um ein durch Steuergelder finanziertes, teures und letztlich inhaltsleeres Parteigutachten, beauftragt vom Zentralrat der Juden, handelt.
Fazit: Vorwürfe gegen Rabbiner Prof. Dr. Walter Homolka nicht bestätigt
Die wichtige Entscheidung des Kammergerichtes Berlin trägt neben zahlreichen anderen Entscheidungen zugunsten unseres Mandanten maßgeblich dazu bei, der Öffentlichkeit aufzuzeigen, dass die konstruierten Vorwürfe des Zentralrats der Juden ohne Substanz waren. Vielmehr hat man die Medien und eine Rechtsanwaltskanzlei instrumentalisiert, um dem Ruf unseres Mandanten nachhaltig zu schaden.
Eine Auswahl unserer Erfolge für Rabbiner Walter Homolka finden Sie hier:
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/erfolg-gegen-axel-springer-homolka/
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/erfolg-gegen-rbb/
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/erfolg-taz-landgericht-ffm-homolka/
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/erfolg-gegen-deutschlandradio-lg-ffm-homolka/
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/landgericht-berlin-axel-springer-ordnungsgeld-7500-euro/
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/erfolg-tagesspiegel-lg-hamburg-homolka/
https://www.rechtsanwalt-gessner-berlin.de/erfolg-zentralrat-der-juden-homolka/
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