Ausforschung durch Windows 10?
Das neue Betriebssystem Windows 10 scheint nicht nur positive Neuerungen mit sich zu bringen. So warnt jedenfalls die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor einer gesteigerten Überwachung von Nutzern durch Windows 10. Daten würden, so die Verbraucherzentrale, schutzlos preisgegeben. Dies war bereits bei Smartphones und Tablets der Fall, nun aber auch bei Notebooks und anderen Schreibtischrechnern.
Einwilligung in Datenschutzbestimmungen bedeutet Einwilligung in Ausforschung
Nutzer, welche die Datenschutzbestimmungen von Windows akzeptieren, müssen wissen, dass dies weitreichende Folgen für sie hat. Denn sie geben, so die Verbraucherzentrale, nicht nur die üblichen personenbezogenen Daten wie Name, Postadresse, Alter, Geschlecht und Telefonnummer preis, sondern den genauen Standort ihres Gerätes, aufgerufene Web-Seitenadressen, sämtliche im Browser eingegeben Suchbegriffe. Sämtliche Kontakte zu anderen Personen und auch gekaufte Artikel wie Musik und Filmen etc. werden gespeichert. Die Rechner der Nutzer von Windows 10 bekämen sogar eine eindeutige ID-Nummer zugeordnet, die sodann von Entwicklern von Apps und Werbenetzwerken für deren Zwecke verwendet werden können. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass der Verbraucher auf diese Weise selbst zur Ware werde, die vermarktet wird.
Der Nutzer wird systematisch ausgeforscht
Aus den durch den Nutzer zur Verfügung gestellten Daten kann dann ein umfassendes, aussagekräftiges Profil erstellt werden, aus dem sich Kaufgewohnheiten, Interessen und Bedürfnisse zuverlässig ableiten lassen. In der Folge können Werbung und Angebote an den Nutzer gezielt auf dessen Profil abgestimmt werden, so dass dieser zum Kauf verleitet wird. Weiterhin bestehe nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Gefahr, dass Daten an Dritte weitergegeben werden. Liest der Nutzer derartige Einwilligungsklauseln in den Datenschutzbestimmungen nicht aufmerksam und willigt in diese ein, verliert er schnell die Kontrolle über die Weitergabe seiner Daten. Hinzu komme, dass nicht nur Werbung, sondern auch Vertragskonditionen, Preise und Rabatte an Konsum und Verhaltensprofile angepasst werden könnten. Diese führe dazu, dass Verbraucher am Markt unterschiedlich behandelt werden. Preise und Angebote ließen sich dann nicht mehr zuverlässig vergleichen.
EU-Datenschutzgrundverordnung von Verbraucherschützern gefordert
Nutzer haben jedoch die Möglichkeit, die oben genannte Ausforschung der Nutzung einzudämmen und zu regulieren, indem sie die Datenschutzeinstellungen ändern, so die Verbraucherzentrale. Hierfür müssen nicht extra ein Microsoft-Konto, über das Einstellungen und Dokumente im Internet abgespeichert werden, erstellt werden. Die negative Folge wäre jedoch, dass einige Funktionen von den Verbrauchern nicht genutzt werden könnten. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass der Überwachung durch Windows 10 durch die umgehende Verabschiedung einer EU-Datenschutzgrundverordnung, welche die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beachtet, entgegengewirkt wird. Geräte und Dienste müssen derart konzipiert sein, jedenfalls aber so voreingestellt sein, dass nur die für die konkrete Nutzung erforderlichen Daten erhoben und gespeichert werden.