Geldentschädigung für Mandantin wegen IRL-Streaming erfolgreich durchgesetzt
Die Kanzlei Gessner Legal konnte für eine Mandantin, die Opfer einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung durch IRL-Streaming auf einer Kirmes wurde, eine Geldentschädigung in Höhe von 2.500 Euro sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren durchsetzen. Dies geschah nach einem deutlichen Hinweis der Pressekammer des Landgerichts Frankfurt und einem daraufhin geschlossenen Vergleich mit der Gegenseite.